Grundsteuer-Reform zwingt Eigentümer zum Handeln
Grundsteuerreform – Was bedeutet das konkret?
Durch das Bundesverfassungsgericht wurde entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. Dadurch muss der gesamte deutsche Grundbesitz zum 01.01.2022 bewertet werden.
Abgabe der Grundsteuererklärung fällig bis 31.10.2022
Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.

Was ist nun zu tun?
Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
Die Steuerkanzlei Fenzl steht Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite und wird die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.
Mit der Steuerkanzlei Fenzl haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist. Ich bin gerne mit Ihnen im Austausch und helfe Ihnen, in der Art und Weise, wie Sie es von mir gewohnt sind.
Sie können mir über den nachstehenden QR Code mitteilen, ob ich Ihnen behilflich sein soll und für welche Objekte Sie mich beauftragen möchten.